Klassenpflegschaft


Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die sogenannte Klassenpflegschaft (§73 Schulgesetz NRW). Sie wählen in geheimer Wahl aus ihren Reihen für die Dauer eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in (§64 Schulgesetz). Wählbar sind alle sorgeberechtigten Eltern. Die oder der Vorsitzende lädt zu den Klassenpflegschaftssitzungen ein und stimmt die Tagesordnung mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ab.

Die Klassenpflegschaft trifft sich zweimal im Schuljahr zu einem Elternabend. Es gibt Informationen über Unterrichtsinhalte, -materialien und -methoden und über das Schulleben. Bei Elternabenden werden außerdem Planungen für die Klasse und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule besprochen. Aufgaben der Klassenpflegschaft sowie der gewählten Vertreter sind die Übernahme klasseninterner Organisationsarbeiten und sie sind Bindeglied zwischen Klassenlehrern
und Eltern.


Schuljahr 2023/24

KlasseVorsitzende(r)Vertreter(in)
1aHerr AlefsFrau Schrammen
1bFrau NaffinHerr Türck
2aFrau Dr. KanyiFrau Klein
2bHerr RestHerr Rönnecke
3aFrau KwikaFrau Kamp
3bFrau DorschnerFrau Allhorn
4aFrau FärberHerr Oltersdorf
4bFrau SiryHerr Dr. Stallberg

Schulpflegschaft


Die Schulpflegschaft ist ein Mitwirkungsgremium, das im Schulgesetz NRW verankert ist. Sie vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und den Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern; die Schulleitung soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen aus ihren Reihen eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und einen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter.

Zu den Aufgaben der Vorsitzenden gehört es, zweimal im Jahr zu den Schulpflegschaftssitzungen einzuladen, die Tagesordnung dafür festzusetzen und die Sitzung zu leiten. Bei der Organisation und Koordinierung von Festen und Veranstaltungen arbeiten die Schulpflegschaftsvorsitzenden eng mit dem Schulleitungsteam zusammen. Eine weitere Aufgabe ist es, für die Fragen, Wünsche und Anregungen der Eltern ansprechbar zu sein und mit dem Schulleitungsteam zu besprechen.

Als Schulpflegschaftsvorsitzender für das Schuljahr 2023/24 wurden gewählt:

Herr Benjamin Rest

Frau Dr. Catrin Kanyi (stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende)

Alle Fragen zur Schule und Elternschaft werden von beiden gerne beantwortet.

Bitte senden Sie dazu eine Mail an diese Adresse: schulpflegschaft@ggs-am-knappert.de

Schulkonferenz


Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. 

Sie setzt sich aus je drei Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. 

Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern. Sie beschließt z.B. die Einführung neuer Lehr- und Lernmittel, die Festlegung von Grundsätzen zur Praxis der Hausaufgaben, usw.

In die Schulkonferenz des Jahres 2023/24 wurden folgende Vertreterinnen gewählt:
Eltern: Herr Rest, Frau Dr. Kanyi, Herr Türck, Frau Kwika, Herr Oltersdorf, Frau Siry
Lehrkräfte: Frau Theilke, Frau Neven, Frau Plmabeck, Frau Kortschik, Frau Busch, Frau Ritter